Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SwissClean Service – Reinigung, Hauswartung, Gartenpflege & Dachservice

Inhaber: Alban Berisha
Telefon: 076 584 62 14
E-Mail: info@swisscleanservice-ag.ch
Webseite: www.swisscleanservice-ag.ch
Geschäftsadresse: [Vollständige Adresse ergänzen]

Stand: 05.11.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von SwissClean Service, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurden.

Sie gelten für Privatpersonen, Unternehmen, Immobilienverwaltungen, Bauunternehmen und weitere Auftraggeber.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Unsere Dienstleistungen

SwissClean Service bietet folgende Dienstleistungen an:

● Gebäude- und Unterhaltsreinigung

● Büro- und Treppenhausreinigung

● Wohnungs- und Umzugsreinigung

● Endreinigung mit vereinbarter Abnahmebegleitung

● Baureinigung und Bauendreinigung

● Fenster- und Glasreinigung

● Hauswartung und Liegenschaftsunterhalt

● Gartenpflege, Rasenmähen und Heckenschnitt

● Terrassenreinigung

● Dachreinigung und Dachservice

● Solaranlagenreinigung

● Winterdienst und Schneeräumung

Der genaue Leistungsumfang wird in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Offerten und Vertragsabschluss

Unsere Offerten sind grundsätzlich 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben wird.

Ein Auftrag kommt durch die Annahme einer Offerte oder eine andere verbindliche Vereinbarung zustande.

Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt und verrechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Die Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen, sofern eine entsprechende Steuerpflicht besteht.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und weiteren gesetzlichen Bestimmungen.

5. Stornierungen und Terminverschiebungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Absagen müssen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

Bei kurzfristigen Absagen weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn können nachweislich entstandene, angemessene und nicht vermeidbare Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für den vereinbarten Zugang zu den Arbeitsbereichen.

Erforderliche Wasser- und Stromanschlüsse sind, sofern vereinbart, bereitzustellen.

Bestehende Schäden, empfindliche Materialien und besondere Gefahren müssen vor Arbeitsbeginn mitgeteilt werden.

Entstehen durch fehlende Mitwirkung nachweisliche Mehrkosten, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

7. Ausführung der Arbeiten

SwissClean Service verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, fachgerechten und zuverlässigen Ausführung.

Wir verwenden geeignete Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte.

Bei gefährlichen oder ungeeigneten Arbeitsbedingungen dürfen Arbeiten aus Sicherheitsgründen unterbrochen oder verschoben werden.

8. Haftung und Schäden

SwissClean Service haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden wird nicht ausgeschlossen.

Für bereits vorhandene Schäden oder Mängel besteht keine Haftung, soweit diese nicht durch SwissClean Service verursacht oder verschlimmert wurden.

Erkennbare Schäden sollten möglichst zeitnah gemeldet werden, damit sie dokumentiert und geprüft werden können.

Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

9. Reinigungsabnahme und Nachbesserung

Nach Abschluss der Reinigung kann eine gemeinsame Abnahme stattfinden.

Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Reinigungsmängel möglichst innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Berechtigte Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

Eine Abnahmegarantie gilt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Dachreinigung und Solaranlagenreinigung

Dach- und Solaranlagenreinigungen erfolgen ausschliesslich unter geeigneten Sicherheits- und Wetterbedingungen.

Bei Sturm, Gewitter, Schnee, Eis oder anderen gefährlichen Bedingungen können Arbeiten verschoben werden.

Bekannte Schäden und Materialschwächen müssen vor Beginn mitgeteilt werden.

Bestehende technische Defekte oder altersbedingte Materialschäden werden durch eine Reinigung nicht automatisch behoben.

11. Winterdienst

Der Winterdienst wird gemäss vereinbartem Leistungsumfang und festgelegten Einsatzbedingungen ausgeführt.

Eine jederzeit vollständig schnee- und eisfreie Fläche kann aufgrund wechselnder Wetterbedingungen nicht garantiert werden.

Gesetzliche Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten bleiben bestehen.

12. Gartenpflege und Entsorgung

Gartenpflegearbeiten werden gemäss vereinbartem Leistungsumfang durchgeführt.

Die Entsorgung von Grüngut, Schnittmaterial und anderen Abfällen ist nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Zusätzliche Entsorgungskosten werden vorab abgesprochen.

13. Zusatzarbeiten

Nicht offerierte Zusatzarbeiten werden nur nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt.

Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung, erschwertem Zugang oder zusätzlichem Arbeitsaufwand wird der Kunde vorab informiert.

14. Datenschutz

SwissClean Service behandelt personenbezogene Kundendaten vertraulich und nach den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen.

Kundendaten werden insbesondere für Anfragen, Offerten, Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung verwendet.

Weitere Informationen werden in einer separaten Datenschutzerklärung bereitgestellt.

15. Höhere Gewalt

Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen, behördlichen Einschränkungen oder erheblichen Sicherheitsrisiken können notwendige Terminverschiebungen erfolgen.

Die gesetzlichen Rechte und Pflichten bleiben vorbehalten.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen soweit gesetzlich zulässig bestehen.

Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.

 

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